Fluggebiet Studnerberg-Margelchopf

Flugeinschränkungen ganzjährig

Sektor A
Keine Flugbewegungen über dem Wald westlich vom Startplatz
und oberhalb des Schwendiweges.
 
Sektor B
Es wird empfohlen, das Gebiet nicht zu überfliegen. Die minimale
Flughöhe beträgt 1750 m ü.M. (Höhe Dossen, Obersäss).
 
Sektor C
Keine Flugbewegungen über dem Wildasyl.

Allgemeines

Bitte mit der nötigen Rücksicht und Abständen fliegen. Wild
nicht durch lautes Rufen oder zu nahes Vorbeifliegen erschrecken.
Beobachtete Wildtiere grossräumig umfliegen. Startflächen beachten!

Startplatz

Der offizielle Startplatz befindet sich beim „langen Stall“ am Studnerberg.

Die ausgeschiedenen Startflächen sind zu beachten .

Die Startwiese ist mit einer weissen Tafel markiert.

Im Bereich des Ferienhauses ist das Starten südlich der Abgrenzung
untersagt. Überflüge über dem Haus sind möglichst zu vermeiden.

Landeplatz

Der Landeplatz befindet sich am Butzifähriweg.

Der Windsack ist auf einem Birnbaum befestigt.

Es sollte auf dem Streifen gelandet werden, welcher das kürzeste Gras hat,
der Faltplatz befindet sich am Weg.

Das Befahren der Wiesen ist verboten.

Der Hochhausweg darf nur zum Beladen der Fluggeräte befahren werden.
Das Parkieren ist untersagt.

Fahrerlaubnis

Auf den Zufahrtswegen zu Start- und Landeplatz bestehen Fahrverbote:
Schwendiweg / Butzifähriweg / Göldiweg.

Für den Schwendiweg können im Rathaus Grabs, Büro Nr. 11, während den
üblichen Bürozeiten oder im Restaurant Schäfli Fahrbewilligungen gekauft werden.

Parkplätze sind in ausreichender Zahl am Marktplatz oder bei der Kirche
von Grabs vorhanden.

Das Benutzen des Parkplatzes bei der Firma Etimark ist an Werktagen
verboten.

 
Nach oben